Wie lange bekomme ich Witwen*pension / Witwer*pension?
Ich bekomme die Witwen*pension / Witwer*pension unbefristet, also für immer, wenn
- mein*e verstorbene*r Ehepartner*in und ich ein Kind oder Kinder hatten,
- oder ich schwanger bin,
- oder wir mindestens 10 Jahre verheiratet waren.
Als Witwe* / Witwer* kann ich die Witwen*pension / Witwer*pension für 30 Monate nach dem Tod meines*meiner Ehepartner*in beantragen, wenn ich zum Zeitpunkt seines*ihres* Todes
- noch nicht 35 Jahre alt war;
- schon 35 Jahre alt war und mein*e verstorbene*r Ehepartner*in bei der Eheschließung schon Pensionist*in war;
- schon 35 Jahre alt war und mein*e verstorbene*r Ehepartner*in bei der Eheschließung älter als 60 (Frau) bzw. 65 (Mann) war.