E-Card
Wenn ich krankenversichert bin, habe ich eine E-Card.
Auf der E-Card steht meine Sozialversicherungsnummer.
Wenn ich zum/r Ärzt*in, in eine Ambulanz oder ins Krankenhaus gehe, brauche ich die E-Card.
Die E-Card gilt für alle Vertragsärzt*innen (also bei Ärzt*innen „mit Krankenkassa“) in Österreich.
Die E-Card (EKVK = Europäische Krankenversicherungskarte) gilt auch bei Vertragspartner*innen in allen EU-Staaten, in Island, Nordmazedonien, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz.
In Bosnien-Herzegowina, Serbien und in Montenegro gilt die Europäische Krankenversicherungskarte auch; ich muss dort aber vorher einen Krankenschein holen.
Wenn ich in die Türkei reise, muss ich einen Betreuungsschein beantragen. Wenn ich arbeite, bekomme ich den Betreuungsschein von meinem/r Arbeitgeber*in; wenn ich nicht arbeite, bei der Krankenkasse.
Seit 1.1.2020 gibt es die E-Card mit Foto. Ich bekomme die neue E-Card automatisch per Post, bevor meine alte Karte abläuft.
Wenn ich die Karte verliere oder sie mir gestohlen wird, sollte ich bei der E-Card Servicenummer anrufen: 050 124 3311. Ich bekomme dann eine neue E-Card per Post zugeschickt.