Ich will nach einer Scheidung in Österreich bleiben und habe eine Rot-Weiß-Rot Karte plus oder eine Niederlassungsbewilligung.
Wenn ich eine Rot-Weiß-Rot Karte plus oder eine Niederlassungsbewilligung habe und mich scheiden lasse, kann ich weiterhin in Österreich bleiben, wenn ich selber die Voraussetzungen erfülle.
Die Voraussetzungen sind:
- Unterkunft (zum Beispiel Mietvertrag),
- ausreichende finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
- Krankenversicherung,
- keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel: Aufenthaltsverbot),
- Deutschkenntnisse auf A1– oder später A2-Niveau (Modul 1 Integrationsvereinbarung).
Wenn ich diese Voraussetzungen nicht erfülle, sollte ich am besten eine Beratungsstelle kontaktieren.
Ich muss die Behörde (in Wien die MA 35) über meine Scheidung innerhalb eines Monats informieren.
Wenn ich die Voraussetzungen nicht erfülle, darf ich nur dann in Österreich bleiben, wenn schwerwiegende Gründe(wie zum Beispiel Gewalt) vorliegen.