Bei der Berufsberatung, Berufsausbildung, beruflichen Weiterbildung & Umschulung ist Diskriminierung verboten!

Ich darf nicht aufgrund

  • meiner ethnischen Zugehörigkeit / Herkunft / Hautfarbe,
  • meines Geschlechts / meines Familienstandes / Kindern,
  • meiner sexuellen Orientierung,
  • meines Alters,
  • einer Behinderung,
  • meiner Religion oder Weltanschauung

bei der Berufsberatung, Berufsausbildung, beruflichen Weiterbildung und Umschulung diskriminiert werden.

Wenn ich als Arbeitnehmer*in oder Arbeitssuchende in einer Beratung, in einem Kurs, einer Schulung oder Weiterbildung schlechter behandelt werde, weil ich zum Beispiel Migrant*in oder eine Transgender-Person bin, dann ist das Diskriminierung.
Diskriminierung in Beratungen und Schulungsmaßnahmen des AMS, der Arbeiterkammer, des ÖGB und anderer Erwachsenenbildungseinrichtungen (zum Beispiel WIFI, bfi) ist verboten.

Diskriminierung bei der Arbeitssuche ist verboten!
Das bedeutet, dass ich beim AMS oder durch andere, private Arbeitsvermittler*innen nicht diskriminiert werden darf.

Seit 2021 arbeitet das AMS mit dem neuen Arbeitsmarkt-Chancen-Assistenzsystem (AMAS). AMAS berechnet die zukünftigen Chancen von Arbeitssuchenden am Arbeitsmarkt. Wenn ich zum Beispiel älter oder eine Frau* oder Drittstaatsangehörige*r bin oder Betreuungspflichten habe, berechnet mir AMAS automatisch weniger Chancen am Arbeitsmarkt. Es kommt also zu einer Diskriminierung von Gruppen, die ohnehin beim Zugang zum Arbeitsmarkt benachteiligt werden. Durch AMAS wird Diskriminierung am Arbeitsmarkt somit verfestigt.

Wenn ich mich durch meine/n AMS-Betreuer*in diskriminiert oder nicht ernstgenommen fühle, kann ich einen Betreuer*innenwechsel fordern.

Ich habe 3 Jahre Zeit, beim Arbeits- und Sozialgericht zu klagen oder meinen Fall kostenlos bei der Gleichbehandlungskommission vorzutragen. Ich kann mich zuerst an die Gleichbehandlungskommission und dann an das Gericht wenden oder an beide gleichzeitig.